Nachdem wir immer wieder danach gefragt wurden: Premium-Cola gibt es nun auch zuckerfrei!
Im Dezember 2023 wurden die ersten Flaschen Premium-Cola zuckerfrei abgefüllt und ausgeliefert. Die Entwicklung der Cola ging von der „klassischen“ Premium-Cola aus: Das Grundrezept mit dem hohen Koffeingehalt von 250 mg/Liter sowie der kräftige und volle Geschmack sind erhalten geblieben. Statt des Zuckers werden jedoch drei Süßstoffe verwendet. Geschmacklich unterscheiden sich die beiden Cola-Varianten unserer Meinung nach minimal.
Doch warum braucht es überhaupt eine zuckerfreie Cola? Das Argument, dass uns am meisten überzeugt hat: Somit können auch Diabetiker:innen unsere Premium-Cola genießen. Viel Spaß beim Schlemmen!

Zutaten
In Kürze: Wasser, Kohlensäure, Farbstoff Amonsulfit-Zuckerkulör, Säuerungsmittel Phosphorsäure und Citronensäure, Süßungsmittel Natriumcyclamat + Acesulfam K + Natriumsaccharin, Koffein, natürliches Aroma. Eine Beschreibung der einzelnen Zutaten findet ihr weiter unten.

VEGAN
Premium-Cola ist vom Inhalt bis zum Etikettenkleber vegan.
GLUTENFREI
Dieses Logo würde in offiziell Geld kosten, aber keinerlei Kontrolle leisten, also haben wir ein eigenes gebaut.
WASSER
Gutes Wasser ist die Grundlage von Premium-Cola. Wir verwenden reines Quellwasser und Grundwasser, die beide der gültigen Trinkwasserverordnung ab dem Jahr 2001 und damit der Norm DIN 2000 sowie der EU-Trinkwasserrichtlinie entsprechen.
süssungsmittel
Premium verwendet für die zuckerfreie Cola drei Süßstoffe, die der Abfüller einkauft. Diese sind:
Acesulfam K (E 950)
Natriumsaccharin ( E 954)
Natriumcyclamat (E 952)
Hier findest du weitere Infos zu den verwendeten Süßstoffen
Süßstoffe sind Lebensmittelzusatzstoffe, die als Süßungsmittel verwendet werden. Sie sorgen für Süße, ohne Kalorien oder Nährwert hinzuzufügen und werden als Zuckerersatzstoffe verwendet. In der Europäischen Union (EU) müssen Süßungsmittel vor ihrer Verwendung zugelassen werden. Diese Bewertungen wurden bis zum Jahr 2003 vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (Scientific Committee on Food, SCF) der Europäischen Kommission durchgeführt. Seitdem werden Lebensmittelzusatzstoffe von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority – EFSA) bewertet. Quelle
Die Bewertung der EFSA beinhaltet folgende Aspekte: Ermittlung potenzieller schädlicher Wirkungen (Gefahrenidentifizierung), die Bestimmung der Mindestmenge in der Ernährung, die eine gesunde Person schädigen könnte (Gefahrencharakterisierung), sowie die Bewertung des Ausmaßes der Exposition in der EU-Bevölkerung. (Hier gibt es Infos zur Arbeit der EFSA).
ADI-Werte:
Ein ADI-Wert beschreibt die tägliche Aufnahmemenge eines Süssstoffes, die als unbedenklich gilt. Er wird in mg/kg Körpergewicht angegeben. Diese Menge soll laut Definition täglich lebenslang aufgenommen werden können, ohne dass unerwünschte Wirkungen zu erwarten sind.
Diese ADI-Werte basieren auf den Ergebnissen von Tierexperimenten, in denen die Tiere den betreffenden Lebensmittelzusatzstoff in der Regel täglich über einen langen Zeitraum mit dem Futter in vergleichsweise hohen Konzentrationen erhalten. Die Dosis, bis zu der keine unerwünschten Reaktionen auftreten, wird durch 100 geteilt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Studienergebnisse vom Tier auf den Menschen und auf eine Vielzahl von Menschen (klein, groß, jung, älter….) übertragen werden können. Dass Ergebnisse aus Tierversuchen auf den Menschen übertragen werden können, kann jedoch nicht mit Sicherheit gesagt werden. Quelle
Acesulfam K (E950):
Im April 2025 wurde für Acesulfam K eine Neubewertung der EFSA veröffentlicht (hier und hier zu finden).
Das Ergebnis:
Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI) wurde auf 15 mg/kg Körpergewicht pro Tag festgelegt.
In der EU lag die höchste geschätzte Exposition gegenüber E 950 in allen Bevölkerungsgruppen im Allgemeinen unter dem ADI-Wert.
Die EFSA schließt daraus, dass keine Sicherheitsbedenken vorliegen.
Es wurden die folgenden Unsicherheitsfaktoren ermittelt und bewertet; es wurde jedoch insgesamt davon ausgegangen, dass diese die Schlussfolgerungen zur Sicherheit nicht beeinflussen:
- potenzielle Überschätzung der ernährungsbedingten Exposition der EU-Bevölkerung gegenüber E 950;
- das potenzielle Vorkommen von 5-Chlor-Acesulfam in E 950 und das Fehlen von Versuchsdaten zur Genotoxizität dieser Verunreinigung.
Natriumsaccharin (E954):
Im Sepember 2024 wurde für Natriumsaccharin eine Neubewertung der EFSA veröffentlicht (hier und hier zu finden).
Das Ergebnis:
Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI) wurde auf 9 mg/kg Körpergewicht pro Tag festgelegt.
Die höchsten Schätzwerte für die chronische Exposition gegenüber Saccharinen liegen in allen Bevölkerungsgruppen unter dem ADI-Wert.
Die EFSA schließt daraus, dass keine Sicherheitsbedenken vorliegen.
Es wurden die folgenden Unsicherheitsfaktoren ermittelt und bewertet, wobei insgesamt davon ausgegangen wurde, dass sie die Schlussfolgerungen zur Sicherheit nicht beeinflussen:
- Überschätzung der Exposition in der EU-Bevölkerung;
- das Fehlen von Langzeitstudien, die den Einfluss von Saccharinen auf die Blutzuckerregulierung untersuchen;
- Fehlen einer klaren Schlussfolgerung zu den Auswirkungen von Saccharinen auf die Gewichtszunahme beim Menschen aufgrund der begrenzten verfügbaren Beweise.
Natriumcyclamat (E952):
Die Neubewertung von Natriumcyclamat der EFSA läuft und ist noch nicht abgeschlossen (siehe hier).
Laut einer Bewertung durch Expert:innen der EU-Kommission von 2000 liegt der ADI-Wert für Cyclamat bei 7 mg/kg Körpergewicht pro Tag.
Genereller Bewertungsstand des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR):
Stellungnahme vom 07. Februar 2023 (Bewertungsstand 23. September 2019)
Die aktuelle Datenlage zur gesundheitlichen Wirkung von Süßstoffen reicht aus Sicht des BfR nicht aus, um eine abschließende gesundheitliche Risikobewertung vorzunehmen:
„Aus Sicht des BfR kann nach Auswertung der vorliegenden Studien keine eindeutige Aussage darüber getroffen werden, ob der Verzehr von süßungsmittelhaltigen Getränken das Risiko für bestimmte neurodegenerative Krankheiten erhöht oder die Darmflora in klinisch bedeutsamem Maße beeinflusst. In der Mehrheit der Studien wurde kein negativer Effekt der betrachteten Süßstoffe auf den Stoffwechsel (Blutzucker, Insulinsekretion, Insulinsensitivität) beobachtet. Auch ist nach derzeitigem Stand des Wissens nicht klar, ob Risikogruppen wie Kinder, Schwangere oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen stärker von möglichen negativen Effekten der Süßungsmittel betroffen wären. Die aktuelle Datenlage zur gesundheitlichen Wirkung von Süßstoffen reicht aus Sicht des BfR nicht aus, um eine abschließende gesundheitliche Risikobewertung vorzunehmen. Die vorliegenden epidemiologischen Studien betrachten ausschließlich die Süßstoffexposition aus Light-Getränken. Die tatsächliche Exposition könnte aber wesentlich höher sein, da einzelne Süßstoffe sowie Kombinationen aus verschiedenen Süßstoffen auch in Fertigprodukten und Kosmetika (z. B. Zahnpasta) verwendet werden.“
Führen Mischungen verschiedener Süßungsmittel zu Gesundheitsbedenken?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR; Stand Oktober 2021) beantwortet diese Frage folgendermaßen:
„Das BfR kommt zu dem Ergebnis, dass Kombinationswirkungen von Süßungsmitteln (im Tiermodell) in ein und demselben Organ grundsätzlich auftreten können. Eine Modellrechnung des BfR stellt zudem fest: Sofern es sich hierbei um toxikologisch relevante Effekte handelt und die Dosis der Süßungsmittel ihrem jeweiligen ADI-Wert entspricht, könnte ihre kombinierte Aufnahme dazu führen, dass gesundheitlich unerwünschte Wirkungen in den Nieren und ableitenden Harnwegen auftreten können. Ob diese sich im Vergleich zum Einzelstoff in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken, abschwächen oder einander nicht beeinflussen, kann derzeit noch nicht geklärt werden. Eine Studie mit dieser Fragestellung wäre für die Beurteilung von potenziellen Kombinationswirkungen hilfreich. Ob die beim Tiermodell beobachteten Effekte auf den Menschen übertragbar sind, lässt sich aufgrund der limitierten Datenlage zu Kombinationswirkungen von Süßungsmitteln derzeit nicht beurteilen.“ (Quelle hier)
Die Verbraucherzentrale kommt insgesamt zu folgender Bewertung:
„Letztlich sind Süßungsmittel keine gesündere Alternative zum klassischen Haushaltszucker. Wollen Sie gesünder leben, reduzieren Sie den Zuckerkonsum, um so die Süßschwelle nach und nach zu senken. Dadurch können Sie das Verlangen nach Zucker und zuckerhaltigen Speisen langfristig verringern. Süßungsmittel sind aufgrund ihrer starken Süßkraft nicht geeignet, die individuelle Süßschwelle abzusenken.“ (Quelle hier)
KOHLENSÄURE
CO2 und Kohlensäure sind identisch, letztere heißt nur so, wenn Wasser hinzugegeben wurde. Für Neugierige hier noch der Kohlensäure-Gehalt: ca. 2,64 g je 0,33er-Flasche. Na dann, Prost.
AMMONSULFIT-ZUCKERKULÖR
Ist quasi gerösteter Zucker, heißt E150d wegen des verwendeten Hilfsstoffes und wird daher von uns freiwillig auf dem Etikett ausgeschrieben, um den Unterschied klarer zu machen. Eine Änderung in z.B. E150 ohne d oder eine ganz andere Alternative wäre möglich – wenn wir nicht aus einer Fangemeinde des alten afri-Rezepts hervorgegangen wären …
PHOSPHORSÄURE
Wird von uns ebenfalls freiwillig ausgeschrieben und ist identisch mit E338. Trotz des martialischen Names ist Phosphorsäureester für den menschlichen Stoffwechsel erforderlich bis lebenswichtig.
KOFFEIN
Premium-Cola enthält die in Deutschland maximal erlaubte Menge von 250 mg/l Koffein. Damit sind wir jedoch nicht alleine, von daher erschließt sich uns nicht, weshalb andere mit diesem „Alleinstellungsmerkmal“ werben. Aus der Kolanuss kommt das Koffein in der Cola überwiegend nicht (mehr). Die meisten Hersteller:innen von Cola haben mittlerweile auf das deutlich preiswertere Koffein umgestellt, das bei der Herstellung von koffeinfreiem Kaffee anfällt. Das ist auch bei Premium-Cola so, unter anderem deshalb, weil das Koffein der Kolanuss viel zu wenig wäre 🙂
NATÜRLICHES AROMA
Dieser sogenannte Getränkegrundstoff macht etwa 1/100 des Inhalts von Premium-Cola aus und birgt zugleich das Rezeptgeheimnis. Die Zutaten enthalten keine gentechnisch veränderten Bestandteile nach EU-Verordnung EG 1829/2003 und sind nach EG 1830/2003 rückverfolgbar. Unser Grundstoff-Hersteller ist unter anderem zertifziert nach DIN EN ISO 9001:2000, GMP, HACCP und BRC „Higher Level“. Außerdem: Alle Zutaten sind garantiert frei von Gentechnik, glutenfrei und außerdem vegan, was zu unserer Überraschung nicht selbstverständlich ist … (mindestens ein anderer Cola-Hersteller verwendet tierische Stoffe in der Produktion, gibt es aber immerhin auf Nachfrage zu).
Das Kleingedruckte
Cola enthält Süßstoffe, Phosphorsäure und Koffein. Deshalb ist Cola ein Genussmittel und sollte in Maßen konsumiert werden und nicht den täglichen Trinkwasserbedarf decken.
Nährwerte
Nährwert pro 100ml: Kohlenhydrate 0,0g, davon Zucker 0,0g. Enthält geringfügige Mengen von Energie, Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz.
Verpackung
Alle Details zur den Komponenten unserer Verpackung findet ihr hier.
Herstellung
Premium-Cola wird angelehnt an das Premium-Cola Originalrezept angemischt und abgefüllt. Im Rezept wurde lediglich der Zucker durch drei Süßstoffe ersetzt. Wir arbeiten mit zwei Abfüllbetrieben zusammen: einmal die Firma Marle in Lam und einmal BioContor Elm in Flieden.
NUR GLAS-MEHRWEG
Wir verwenden Glas-Mehrwegflaschen. Und das aus einer ganzen Reihe an Gründen; gut zusammengefasst zum Beispiel hier von der Deutschen Umwelthilfe, weiteres beispielsweise hier.

100 PROZENT Premium?
„Premium wird eventuelle Produktionsfehler aktiv und unaufgefordert auf der Webseite publizieren.“ (seit 28.8.06) – warum? Auch die allermodernsten Produktionstechniken arbeiten nur mit begrenzter Genauigkeit. Bei Premium kann man sicher sein: Wenn nichts auf der Webseite steht, dann war auch nichts. Wir sind doch selbst Konsument:innen vielfältiger Nahrungsmittel und glauben auch deshalb, dass Hersteller:innen so aufrichtig sein sollten.
Preiskalkulation
Mit dieser Grafik machen wir unsere Preiskalkulation transparent:

Die Grafik zeigt beispielhaft, wie sich der Preis einer 0,3-Liter-Flasche entlang der Vertriebskette zusammensetzt. Sie macht transparent, zu welchem Preis die Flasche von einer Stufe an die nächste weitergegeben wird – von den Abfüller:innen über den Handel bis zu den Gastronom:innen.
Für jede Station ist der jeweilige „Anteil“ ausgewiesen, der bei der weitergebenden Stelle verbleibt. So wird nachvollziehbar, wie sich der Preis entlang der gesamten Wertschöpfungskette verteilt.
Die dargestellten Preise für Großhändler:innen, Händler:innen und Gastronom:innen sind Beispielkalkulationen. Sie können je nach Betrieb etwas abweichen. Den Verkaufspreis gegenüber den Kund:innen legen die Händler:innen bzw. Gastronom:innen selbst fest.
Mit dieser Darstellung möchten wir nachvollziehbar machen, wie unsere Preisgestaltung funktioniert und wie sich die Erlöse innerhalb der Vertriebskette verteilen.
Die Kalkulationen sind für die Premium-Cola und Premium-Cola zuckerfrei die gleichen.
0,33l
Premium-Cola wurde ja quasi aus Versehen gegründet. Daher haben wir uns am Anfang gar keine Gedanken gemacht, welches Flaschenformat eigentlich sinnvoll ist. Der Abfüller hat 033er geliefert, das passte schon. Tatsächlich scheint das Format ideal für den menschlichen Drink zwischendurch zu sein, egal ob in einem Cafe oder sonstwo. Auch deswegen sind die meisten Premium-Cola-Kund:innen wohl Clubs und Bars, also Gastronom:innen im weitesten Sinne…
In die Flasche haben wir uns dann verliebt – unter anderem weil afri sie früher benutzt hat, weil sie dicker und schwerer ist als normale und weil sie seit 19 Jahren nicht mehr hergestellt wurde. Natürlich sehen die meisten dann abgekratzter aus als normal, aber hey, Menschen kriegen auch Falten mit den Jahren und mehr Mehrweg ist gut.
Dummerweise hat sich dann herausgestellt, dass der Pfandschlupf regelmäßig am Bestand nagt und man mindestens 600.000 Flaschen nachproduzieren lassen muss, um das Format zu erhalten, was unsere finanziellen Möglichkeiten auf jeden Fall übersteigt. Wir haben wirklich alles versucht: Recherchen bis zu allen jemals bekannten Hersteller:innen, die die Flasche gemacht haben, Schreiben an ungarische Marken mit ähnlichen Formaten, diverse Leergut-Händler:innen, Restbestände alter Abfüller:innen, evtl. gemeinsame Produktionen mit anderen, ähnlich aussehende Alternativen (die nicht parallel verwendbar sind durch ihre unterschiedliche Höhe) usw usf … leider letztlich erfolglos.
Also nutzen wir nun die allgemein verfügbare Longneck-Flasche. Die nutzt irgendwie jede:r, was optisch natürlich wenig erfrischend ist – aber für die Umwelt ist es gut, denn so lassen sich Leergut-Pools verbinden und Transporte reduzieren. Außerdem sparen alle Beteiligten in der Kette den Aufwand des Sortierens. Übrigens, liebe Gastronom:innen: wenn ihr unsortierte Kisten mit grünen, braunen und klaren Flaschen in verschiedenen Formen zurückgebt, bedeutet das für alle Leute nach euch in der Kette enormen Aufwand. Sollen wir mal solche wild gemischten Kisten anliefern, um das zu verdeutlichen?
0,5L
Die Premium-Cola mit Zucker gibt es auch in der 0,5l Flasche; die zuckerfreie Variante aufgrund der geringen Nachfrage nicht.
DECKEL WIEDER DRAUF? WOHIN DAMIT?
Ein Kunde fragte: „Ist es sinnvoller nach dem Austrinken der 0,33l Flasche den Kronkorken wieder drauf zu machen oder ab zu lassen?“ – Antwort: Es ist sinnvoller die Deckel nicht wieder auf die Flaschen zu setzen, da diese ohnehin kein zweites Mal verwendet werden können. Es würde den Abfüller:innen nur zusätzlichen Aufwand bescheren, wenn die Deckel vor dem Reinigen der Flaschen erst abgelöst werden müssten. Daher: Bitte nicht wieder draufsetzen. Danke!
Daraus ergab sich die zweite Frage: „Gehören die Deckel in den gelben Sack? Wenn nein, wohin würden sie von der Materialzusammensetzung her reingehören?“ – Antwort: Die Kronkorken bestehen aus Weißblech bzw. werden mit Kunststoff-Dichtung sowie Lack als Verbundstoff gehandelt und gehören somit in den gelben Sack/Tonne. Nicht ins Gebüsch.